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Abschaffung des Kinderreisepasses ab dem 01.01.2024


Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 sieht vor, dass ab dem 01.01.2024 weder neue Kinderreisepässe ausgestellt noch bestehende und gültige Kinderreisepässe aktualisiert bzw. verlängert werden dürfen.
Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr werden nun auch entweder Personalausweise oder Reisepässe ausgestellt. 


Bitte beachten Sie: hierbei ist eine Bearbeitungszeit von bis zu 4 Wochen möglich. 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 17. Oktober 2023

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